Auf dem Supermarktparkplatz macht sich dein Einkaufswagen selbstständig und verursacht eine Delle am fremden Pkw oder deine Drohne stürzt auf ein Auto, das am Feldrand steht, auf dem du gerade unterwegs bist… Missgeschicke passieren schnell mal. Gut, wenn du hierfür optimal abgesichert bist.
Zurück
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für von dir fahrlässig verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das können zum Beispiel die Kosten bei einem Schlüsselverlust oder bei Verletzung eines Radfahrers nach einem versehentlichen Zusammenstoß sein.
Nein, die Privathaftpflichtversicherung im engeren Sinne ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt dich vor diesem Risiko. Daneben gibt es allerdings einige Gebiete, auf denen der Abschluss eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, z. B. wenn du privat eine Drohne fliegen willst. In bestimmten Bundesländern ist auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde zwingend vorgeschrieben.
Die Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Einflussgrößen, wie deine Lebenssituation, Versicherungsbeginn, Vertragslaufzeit, Wohnsituation und Alter. Für junge Leute zwischen dem 18. - 27. Lebensjahr ist eine Absicherung im Top-Tarif schon für 81,78 EUR jährlich möglich.
Deine Kinder sind während der gesamten Ausbildung bzw. während des Studiums bei dir in der Privathaftpflicht mitversichert.
Die Regelung:
Kinder unter 7 Jahren: nicht haftbar für Schäden, die sie verursacht haben
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren: Kinder können für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie deliktfähig sind, das heißt, wenn sie die dafür notwendige Einsicht haben.
Wenn du die Aufsichtspflicht über die Kinder verletzt hast, haftest du selbst, auf das Alter der Kinder kommt es dann nicht an.
Generell gilt:
Eltern haben gegenüber ihren Kinder eine Aufsichtspflicht und müssen daher dafür sorgen, dass sie anderen keinen Schaden zufügen. Sollte dies doch einmal passieren, haften sie für die Schäden, die die Kinder verursacht haben. Die Schadenersatzpflicht tritt nicht ein, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind oder wenn der Schaden auch eingetreten wäre, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen wären. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt immer dann vor, wenn die aufsichtsführende Person ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen ist. Dabei muss ein Kind nicht ständig bewacht, sondern nur im gebotenen Rahmen beaufsichtigt werden. Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht, wird in jedem Einzelfall geprüft.
Versicherer bieten an, dass du mit deiner Haftpflichtversicherung auch im Ausland versichert bist.Z. B. dass bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu fünf Jahren der Versicherungsschutz weltweit gilt und du europaweit ohne zeitliche Begrenzung abgesichert bist.
Versicherer bieten einen weltweiten Versicherungsschutz bei Schäden durch den Gebrauch des Internets an
Versicherer bieten an, dass alle Personen in häuslicher Gemeinschaft mitversichert sind. Voraussetzung ist, dass es einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt geben muss.
Nicht versichert sind daher Personen, die in einer Einliegerwohnung im Haus leben.
Dies ist abhängig von deinem gewählten Versicherungstarif.
Dies ist abhängig von deinem gewählten Versicherungstarif.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind bei ausgewählten Versicherern mitversichert.
Nicht mitversichert können dagegen, öffentlich-hoheitliche Positionen wie z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr oder um ein soziales oder wirtschaftliches Ehrenamt mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personalrat) sein